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Ein immer wichtiger werdender Bereich des C.U.P.-Instituts beschäftigt sich mit der Beratung/Schulung in Fragen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach § 5, ArbSchG, zu deren gesetzeskonformen Durchführung seit 2014 alle Arbeitgeber ohne Ausnahme, vom Blumenladen bis zum Groß-Konzern, verpflichtet sind. Die Durchführung dieser anspruchsvollen Gefährdungsbeurteilung bedeutet vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen in derRegel eine große organisatorische Herausforderung. Obwohl wir in dem Gesetz einige fachliche Mängel sehen, stehen wir als C.U.P.-Institut voll und ganz hinter der Zielsetzung des Gesetzes, weil dadurch eine fast als historisch zu bezeichnende Chance für eine klassische Win-Win-Situation entstehen kann. So beraten wir unser Kunden nicht nur mit dem Ziel der Schaffung von Rechtssicherheit, sondern empfehlen ihnen, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen auch und vor allen Dingen als eine wichtige Etappe hin zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement und zum Gesunden Unternehmen zu definieren.
Vor diesem Hintergrund haben wir modulare Beratungs- und Schulungs-Elemente ( www.pgb-kompakt.de ) entwickelt, die je nach Ausgangs-Situation und Zielsetzung eines Unternehmens/einer Verwaltung so zusammengestellt werden können, dass sie quasi maßgeschneidert eingesetzt werden können. Als Ergänzung haben wir unter dem Namen "pgb plus" (www.pgb-plus-software.de ) die erste smarte Prozess-Steuerungs- und Dokumentation-Software entwickelt, in die umfangreiche Assistenz- und Hilfe-Module integriert sind, so dass Unternehmen/Verwaltungen eine gesetzeskonforme und effiziente Gefährdungsbeurteilung - falls dies gewünscht wird - auch ohne die Hinzuziehung externer Berater erfolgreich durchführen können ("Expertenwissen-onboard").
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